Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand September 2026
1. Geltung der AGB
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftsähnliche Handlungen von VIVA Fitness mit ihren Mitgliedern. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitgliedes finden keine Anwendung.
1.1 Vertragsabschluss im Club
Eine Mitgliedschaft und der damit verbundene Vertrag entstehen im Club durch die Unterschrift des Mitgliedes.
Bei einem im Club abgeschlossenen Vertrag besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die von VIVA Fitness freiwillig gewährte 14-tägige Geld-zurück-Garantie gemäß Ziffer 9 bleibt hiervon unberührt.
1.2 Online-Vertragsabschluss
Eine Mitgliedschaft und der damit verbundene Vertrag kommen im Online-Verfahren durch die Bestätigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Datenschutzbestimmungen und der Widerrufsbelehrung zustande.
Bei online abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträgen besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss. Der Widerruf erfolgt durch eine eindeutige Erklärung gegenüber VIVA Fitness und bedarf keiner Begründung.
Der Widerruf kann insbesondere per E-Mail, Brief oder über die auf der Website bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion erklärt werden. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Ein Widerruf muss eindeutig erklärt werden; eine Begründung ist nicht erforderlich.
1.3 Sonstiges
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Individuelle Vereinbarungen zwischen VIVA Fitness und dem Mitglied bleiben hiervon unberührt und haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.
Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Nutzung des Clubs, Vertragslaufzeit, Kündigung, Stilllegung
2.1 Hausordnung
Jedes Mitglied unterliegt der jeweils aktuellen Hausordnung, welche im Studio ausgehängt ist.
Bei einem nachweislichen erheblichen oder wiederholten schuldhaften Verstoß gegen die Hausordnung ist VIVA Fitness nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, den Mitgliedsvertrag außerordentlich zu kündigen.
Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
2.2 Vertragslaufzeit und Pauschalen
Die jeweilige Vertragslaufzeit sowie die Preise, Pauschalen und sonstigen Entgelte ergeben sich aus dem bei Vertragsschluss gewählten Tarif und den jeweiligen Vertragsunterlagen.
Die Nutzung des Solariums sowie der Massageliege richtet sich nach den Leistungen des jeweils abgeschlossenen Tarifs.
Soweit die jeweilige Leistung nicht im Tarif enthalten ist oder eine im Tarif enthaltene Nutzung überschritten wird, wird die Nutzung mit 7,50 Euro pro 15 Minuten beziehungsweise 0,50 Euro pro Minute berechnet.
Bei Erstanmeldung und erstem Besuch im Studio wird dem Mitglied der Mitgliedsausweis beziehungsweise Transponder kostenfrei ausgehändigt.
Bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung wird für die Ausstellung eines Ersatztransponders eine Gebühr von 20 Euro fällig.
Zusatzleistungen können je nach Standort variieren. Ein Anspruch auf bestimmte Zusatzleistungen besteht nur, soweit diese Bestandteil des vereinbarten Tarifs sind.
Der Betreiber kann Umfang und Art zusätzlich angebotener und nicht vertraglich geschuldeter Zusatzleistungen zukünftig ändern.
Bei einigen Verträgen können anteilige Kosten für die Vorabnutzung des Studios anfallen, sofern diese bei Vertragsschluss vereinbart und ausgewiesen wurden.
2.3 Mindestvertragslaufzeit und Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die im jeweiligen Vertrag angegebene Mindestvertragslaufzeit.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit fortgeführt, sofern er nicht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Für Tarife mit ausdrücklich vereinbarten abweichenden Folgekonditionen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gelten die im jeweiligen Vertrag ausgewiesenen Bedingungen.
Gesetzliche außerordentliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Bei Verbraucher-AGB darf die anfängliche Bindung grundsätzlich höchstens zwei Jahre betragen.
Eine anschließende automatische Verlängerung ist zulässig, wenn sie auf unbestimmte Zeit erfolgt und anschließend mit höchstens einem Monat Frist gekündigt werden kann.
2.4 Kündigung
Ordentliche und außerordentliche Kündigungen können über die auf der Website von VIVA Fitness zur Verfügung gestellte Kündigungsfunktion beziehungsweise das dort bereitgestellte Kündigungsformular eingereicht werden.
Alternativ kann der Vertrag über die VIVA Fitness App oder in Textform, insbesondere per E-Mail oder Brief, gekündigt werden.
Eine schriftliche Kündigung kann an die Verwaltung in Quakenbrück, Farwicker Straße 4 bis 6, 49610 Quakenbrück gesendet werden.
Eine außerordentliche Kündigung ist im Rahmen der von VIVA Fitness zusätzlich eingeräumten Sonderkündigungsmöglichkeit möglich, wenn sich der Wohnort des Mitgliedes auf mehr als 20 Kilometer Entfernung zum nächstgelegenen VIVA Fitness Standort verlegt. Hierfür ist eine amtliche Meldebescheinigung vorzulegen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall sechs Wochen zum Monatsende.
Weitergehende gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
Für Verträge, die über die Website abgeschlossen werden können, muss die Website grundsätzlich eine gesetzeskonforme Kündigungsschaltfläche bereitstellen.
2.5 Pausierung der Mitgliedschaft
Eine Pausierung bis zu drei vollen Monaten ohne Angabe von Gründen ist möglich.
Für längere Ruhezeiten ist ein triftiger Grund nachzuweisen, zum Beispiel Schwangerschaft oder berufliche Abwesenheit. Die entsprechenden Nachweise sind bei Beantragung einzureichen.
Eine Ruhezeit muss spätestens sieben Tage vor Monatsende beantragt werden. Eine rückwirkende Anerkennung ist ausgeschlossen.
Nach Ablauf dieser Frist ist eine Ruhezeit erst für den darauffolgenden Monat möglich.
Die Beantragung erfolgt über die VIVA Fitness App. Sollte eine Beantragung dort aus technischen Gründen nicht möglich sein, kann diese per E-Mail an contact@viva.fitness erfolgen.
Bewilligte Ruhezeiten werden immer in vollen Monaten gewährt.
Eine Verrechnung bereits gezahlter Beiträge findet nicht statt.
Jede bewilligte Ruhezeit verlängert die Vertragslaufzeit beziehungsweise verschiebt das vereinbarte Vertragsende um die Dauer der Ruhezeit.
2.6 Standortübergreifendes Training
Ob die Mitgliedschaft ausschließlich zur Nutzung eines bestimmten VIVA Fitness Studios oder zum standortübergreifenden Training in mehreren beziehungsweise allen teilnehmenden VIVA Fitness Studios berechtigt, richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif und den bei Vertragsschluss ausgewiesenen Tarifleistungen.
Soweit ein standortübergreifendes Training nicht Bestandteil des vereinbarten Tarifs ist, besteht die Zutrittsberechtigung ausschließlich für das bei Vertragsschluss vereinbarte Studio.
Zusatzleistungen können nur in Studios genutzt werden, in denen die betreffende Zusatzleistung angeboten wird und die Nutzung nach dem abgeschlossenen Tarif vorgesehen ist.
2.7 Videoüberwachung
VIVA Fitness kann in nicht privaten Bereichen der Studios eine Videoüberwachung einsetzen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen, insbesondere zur Vorbeugung und Aufklärung von Straftaten sowie zum Schutz von Personen und Eigentum, erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
Die Videoüberwachung erfolgt nicht in Umkleide-, Sanitär- oder vergleichbaren geschützten Bereichen.
Die Aufnahmen werden grundsätzlich für höchstens 72 Stunden gespeichert, sofern nicht aufgrund eines konkreten Vorfalls eine längere Speicherung zur Sicherung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen erforderlich und rechtlich zulässig ist.
Weitere Informationen zur Videoüberwachung ergeben sich aus den Datenschutzinformationen beziehungsweise den Hinweisen im jeweiligen Studio.
2.8 Digitale Öffnungszeiten
Während der digitalen Öffnungszeiten kann das Training ohne Anwesenheit von Betreuungspersonal erfolgen.
Die jeweiligen Öffnungszeiten sind am Studioeingang, in der App oder auf der Website ersichtlich.
Das Mitglied verpflichtet sich während dieser Zeiten zu eigenverantwortlichem Training und zum sachgemäßen Umgang mit den Geräten und sonstigem Equipment.
Bei schuldhaft verursachten Schäden kann VIVA Fitness nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz verlangen.
Bei erheblichen oder wiederholten Vertrags- oder Pflichtverletzungen kann VIVA Fitness nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen den Vertrag außerordentlich kündigen.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.
2.9 Besonderheiten bei Vorverkäufen
Verschiebt sich ein angekündigter Eröffnungstermin, verschieben sich Beginn und Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit entsprechend, sofern die Mitgliedschaft erst mit Eröffnung des Studios beginnen sollte.
2.10 Renovierungs- und Wartungsarbeiten
VIVA Fitness ist berechtigt, erforderliche Wartungs-, Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten durchzuführen und das Studio hierfür vorübergehend ganz oder teilweise zu schließen, soweit dies erforderlich und dem Mitglied unter Berücksichtigung von Dauer, Umfang und Anlass der Maßnahme zumutbar ist.
Gesetzliche Rechte des Mitgliedes bei erheblichen oder länger andauernden Einschränkungen der vertraglich geschuldeten Nutzung bleiben unberührt.
3. Pflichten des Mitgliedes
3.1
Der Transponder beziehungsweise Mitgliedsausweis ist persönlich und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust ist das Studio unverzüglich zu informieren.
3.2
Das Mitglied haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die VIVA Fitness durch einen schuldhaften Missbrauch oder eine schuldhafte Weitergabe des Transponders beziehungsweise Mitgliedsausweises entstehen.
Die Geltendmachung eines nachgewiesenen Schadens bleibt vorbehalten.
4. Mitgliedsdaten und E-Mail-Adresse
4.1
Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Das Studio ist berechtigt, zur Identitätsprüfung ein Foto oder die Vorlage eines Lichtbildausweises zu verlangen, soweit dies für die Durchführung des Mitgliedschaftsvertrages erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
4.2
Das Mitglied ist verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse und die für die Vertragsdurchführung notwendigen Kontaktdaten anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Wichtige rechtliche Erklärungen, wie Mahnungen oder Fristsetzungen, können an die zuletzt hinterlegte Postanschrift oder bestätigte E-Mail-Adresse übermittelt werden, soweit gesetzlich keine andere Form vorgeschrieben ist.
4.3
VIVA Fitness verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Soweit Dienstleister zur Vertragsabwicklung, Kontaktaufnahme, Identifizierung, zum Beitragsmanagement oder zur Zahlungsabwicklung eingesetzt werden, dürfen die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten im gesetzlich zulässigen Umfang an diese übermittelt werden.
Gesundheitsdaten werden nur verarbeitet, sofern hierfür eine ausreichende datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzbestimmungen von VIVA Fitness.
5. Fälligkeit der Beiträge und Zahlungsverzug
5.1
Einmalzahlungen sowie vereinbarte Gebühren und Pauschalen werden gemäß der im jeweiligen Vertrag ausgewiesenen Fälligkeit erhoben.
Monatliche Mitgliedsbeiträge werden zu den im Vertrag vereinbarten Abrechnungszeitpunkten abgebucht.
5.2
Zahlungen erfolgen grundsätzlich über das vereinbarte SEPA-Lastschriftverfahren.
Das Mitglied ist verpflichtet, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
Entstehen aufgrund einer vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift tatsächlich Kosten, ist VIVA Fitness berechtigt, diese im gesetzlich zulässigen Umfang als Verzugsschaden geltend zu machen.
Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei Zahlungsverzug gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.
5.3
Bei Zahlungsverzug können nach Eintritt der gesetzlichen Voraussetzungen ein Inkassounternehmen oder ein Rechtsanwalt mit der Forderungsbeitreibung beauftragt werden.
Erstattungsfähige Kosten können im Rahmen des gesetzlichen Verzugsschadens geltend gemacht werden.
5.4
Bei fortgesetztem erheblichem Zahlungsverzug ist VIVA Fitness berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen außerordentlich zu kündigen.
Soweit eine Abmahnung oder Fristsetzung gesetzlich erforderlich ist, wird dem Mitglied zuvor eine angemessene Frist zur Zahlung eingeräumt.
5.5
Forderungen aus dem Mitgliedschaftsvertrag können im gesetzlich zulässigen Umfang an einen mit dem Forderungsmanagement beauftragten Dienstleister, insbesondere die Finion Capital GmbH, abgetreten werden.
Die für die Abwicklung und Durchsetzung der Forderung erforderlichen personenbezogenen Daten dürfen im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben an den jeweiligen Dienstleister übermittelt werden.
Das SEPA-Lastschriftmandat wird im Rahmen des Vertragsabschlusses beziehungsweise des Zahlungsprozesses gesondert erteilt.
6. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Soweit für den abgeschlossenen Tarif das SEPA-Lastschriftverfahren als Zahlungsart vereinbart wurde, verpflichtet sich das Mitglied zur Erteilung und Aufrechterhaltung eines gültigen SEPA-Lastschriftmandats sowie zur Sorge für ausreichende Kontodeckung.
7. Datenschutzbestimmungen
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die jeweils aktuellen Datenschutzinformationen von VIVA Fitness, die im Studio und online einsehbar sind.
Die gesetzlichen Rechte der betroffenen Personen nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt.
8. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
VIVA Fitness kann dem Mitglied Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorschlagen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund einer Änderung der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder technischer beziehungsweise organisatorischer Rahmenbedingungen.
Änderungen dürfen das vertragliche Gleichgewicht zwischen VIVA Fitness und dem Mitglied nicht unangemessen zum Nachteil des Mitgliedes verändern.
Insbesondere dürfen wesentliche Hauptleistungspflichten, vereinbarte Beiträge oder die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit nicht aufgrund dieser Klausel einseitig zum Nachteil des Mitgliedes geändert werden.
Soweit für eine Änderung die Zustimmung des Mitgliedes erforderlich ist, wird die Änderung erst mit entsprechender Vereinbarung wirksam.
9. Widerrufsrecht und Geld-zurück-Garantie
9.1 Gesetzliches Widerrufsrecht bei Online-Verträgen
Bei online abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträgen besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss.
Der Widerruf bedarf keiner Begründung und erfolgt durch eine eindeutige Erklärung gegenüber VIVA Fitness.
Der Widerruf kann insbesondere per Brief, E-Mail oder über die auf der Website bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion erklärt werden.
Einzelheiten zum Widerrufsrecht, zu dessen Ausübung und zu den Widerrufsfolgen ergeben sich aus der bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellten Widerrufsbelehrung. Verlangt das Mitglied ausdrücklich, dass VIVA Fitness vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen beginnt, gelten hinsichtlich eines möglichen Wertersatzes und des Erlöschens des Widerrufsrechts die gesetzlichen Bestimmungen.
Bei entgeltlichen Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht nicht bereits mit der ersten Nutzung, sondern nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere grundsätzlich erst nach vollständiger Leistungserbringung und den erforderlichen vorherigen Erklärungen des Verbrauchers.
Für online über eine Benutzeroberfläche abgeschlossene Fernabsatzverträge muss während der Widerrufsfrist außerdem eine gesetzeskonforme elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung stehen.
9.2 Freiwillige 14-Tage-Geld-zurück-Garantie bei Vertragsabschluss im Studio
Bei einem unmittelbar im Studio abgeschlossenen Vertrag besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Unabhängig davon gewährt VIVA Fitness bei im Studio abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträgen freiwillig eine 14-tägige Geld-zurück-Garantie ab Vertragsschluss.
Macht das Mitglied innerhalb dieser Frist von der Geld-zurück-Garantie Gebrauch, kann es die Beendigung des Vertrages durch eine eindeutige Erklärung in Textform, insbesondere per E-Mail oder Brief, oder über ein hierfür von VIVA Fitness bereitgestelltes Onlineformular erklären.
Bei wirksamer Inanspruchnahme der Geld-zurück-Garantie werden keine Mitgliedschaftsentgelte berechnet. Bereits auf den Mitgliedschaftsvertrag geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
Die freiwillige Geld-zurück-Garantie lässt gesetzliche Rechte des Mitgliedes unberührt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Unternehmen und Standorte der VIVA Fitness Unternehmensgruppe sowie der Viva Holding GmbH, soweit im jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag kein abweichender Vertragspartner ausgewiesen ist.
VIVA Fitness Unternehmensgruppe
Farwicker Straße 4 bis 6
49610 Quakenbrück
www.vivafitness.de