Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand November 2025

1. Geltung der AGB

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von VIVA Fitness mit ihren Mitgliedern. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitgliedes finden keine Anwendung.

1.1 Vertragsabschluss im Club

Eine Mitgliedschaft und der damit verbundene Vertrag entstehen im Club durch die Unterschrift des Mitgliedes. Ein Widerruf durch das Mitglied ist in diesem Fall nicht möglich.

1.2 Online Vertragsabschluss

Eine Mitgliedschaft und der damit verbundene Vertrag kommen im Online Verfahren durch die Bestätigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Datenschutzbestimmungen und der Widerrufsbelehrung zustande. Das Mitglied kann eine Online Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform per Mail oder Brief widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt mit dem ersten Probetraining.

1.3 Sonstiges

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2. Nutzung des Clubs, Vertragslaufzeit, Kündigung, Stilllegung

2.1 Hausordnung

Jedes Mitglied unterliegt der jeweils aktuellen Hausordnung, welche im Studio ausgehängt ist. Bei einem nachweislichen Verstoß gegen die Hausordnung ist VIVA Fitness berechtigt, den Mitgliedsvertrag fristlos zu kündigen. Zusätzlich wird in diesem Fall eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 250 Euro fällig. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

2.2 Vertragslaufzeit und Pauschalen

Die jeweilige Vertragslaufzeit sowie die Preise werden bei Vertragsabschluss erläutert und sind im Vertrag ersichtlich.

Bei Vorauszahlungsmitgliedschaften, die ab dem 16.05.2022 abgeschlossen wurden, erfolgt nach Ablauf der vereinbarten Grundlaufzeit keine erneute Vorauszahlung. Stattdessen wird der Vertrag ab diesem Zeitpunkt monatlich zu dem in den Vertragsunterlagen festgelegten Beitrag fortgeführt. Ab Ende der Grundlaufzeit ist die Mitgliedschaft monatlich kündbar.

Die Nutzung des Solariums sowie der Massageliege ist in den MAX Tarifen einmal täglich für 15 Minuten kostenfrei. Jede weitere Nutzung wird mit 7,50 Euro pro 15 Minuten oder 0,50 Euro pro Minute berechnet.

In den ONE Tarifen ist die Nutzung des Solariums und der Massageliege nicht enthalten. Mitglieder in ONE Tarifen können diese Leistungen jedoch gegen gesonderte Zahlung nutzen. Es gelten dieselben Nutzungsentgelte von 7,50 Euro pro 15 Minuten oder 0,50 Euro pro Minute.

Bei Erstanmeldung und erstem Besuch im Studio wird dem Mitglied der Mitgliedsausweis bzw. Transponder kostenfrei ausgehändigt.

Bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung wird für die Ausstellung eines Ersatztransponders eine Gebühr von 20 Euro fällig.

Zusatzleistungen können je nach Standort variieren. Ein Anspruch auf bestimmte Zusatzleistungen besteht nicht. Der Betreiber kann Umfang und Art von Zusatzleistungen zukünftig ändern. Bei einigen Verträgen können anteilige Kosten für die Vorabnutzung des Studios anfallen.

2.3 Mindestvertragslaufzeit und Verlängerung

Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertrag angegebene Mindestvertragslaufzeit. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn nicht fristgerecht gekündigt wurde. Die auf dem Vertragsdokument angegebenen Kündigungsfristen gelten. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

2.4 Kündigung

Ordentliche und außerordentliche Kündigungen werden bevorzugt über das Kontaktformular auf www.vivafitness.de eingereicht. Alternativ kann der Vertrag über die VIVA Fitness App gekündigt werden. Ist dies nicht möglich, kann eine Kündigung schriftlich an die Verwaltung in Quakenbrück, Farwicker Straße 4 bis 6, 49610 Quakenbrück gesendet werden.

Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn sich der Wohnort des Mitgliedes auf mehr als 20 Kilometer Entfernung zum nächstgelegenen VIVA Fitness Standort verlegt. Hierfür ist eine amtliche Meldebescheinigung vorzulegen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall sechs Wochen zum Monatsende.

2.5 Pausierung der Mitgliedschaft

Eine Pausierung bis zu drei vollen Monaten ohne Angabe von Gründen ist ausschließlich in den MAX Tarifen möglich.

In den ONE Tarifen besteht kein Anspruch auf eine beitragsfreie Ruhezeit ohne triftigen Grund.

Für längere Ruhezeiten ist ein triftiger Grund nachzuweisen, zum Beispiel Schwangerschaft oder berufliche Abwesenheit. Die entsprechenden Nachweise sind bei Beantragung einzureichen.

Eine Ruhezeit muss spätestens sieben Tage vor Monatsende beantragt werden. Eine rückwirkende Anerkennung ist ausgeschlossen.

Nach Ablauf dieser Frist ist eine Ruhezeit erst für den darauffolgenden Monat möglich.

Die Beantragung erfolgt über die VIVA Fitness App. Sollte eine Beantragung dort aus technischen Gründen nicht möglich sein, kann diese per E-Mail an kontakt@vivafitness.de erfolgen.

Bewilligte Ruhezeiten werden immer in vollen Monaten gewährt.

Eine Verrechnung bereits gezahlter Beiträge findet nicht statt.

Jede bewilligte Ruhezeit verlängert die Vertragslaufzeit sowie die Kündigungsfrist um die Dauer der Ruhezeit, unabhängig von Tarif und Grund.

2.6 Standortübergreifendes Training

In den ONE Tarifen ist der Zutritt ausschließlich zu einem VIVA Fitness Studio möglich, und zwar dem Studio, in dem die Anmeldung erfolgt ist oder einem bei Vertragsabschluss ausgewählten Standort.

Zutritt zu allen VIVA Fitness Studios ist ausschließlich in den MAX Tarifen möglich. Im ONE Tarif kann ein standortübergreifendes Training nur dann erfolgen, wenn zusätzlich das Modul VIVA ALL CLUBS gebucht wurde.

Zusatzleistungen können nur in Studios genutzt werden, die zur VIVA Unternehmensgruppe gehören. In Franchisestudios besteht keine Berechtigung zur Nutzung von Zusatzleistungen.

2.7 Videoüberwachung

Mit Vertragsunterschrift erklärt sich das Mitglied mit einer Videoüberwachung in nicht privaten Bereichen einverstanden. Die Aufnahmen dienen der Vorbeugung von Straftaten, der Beweissicherung sowie dem Schutz des Eigentums und werden maximal 72 Stunden gespeichert. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

2.8 Digitale Öffnungszeiten

Während der digitalen Öffnungszeiten erfolgt die Nutzung auf eigene Gefahr. Die Öffnungszeiten sind am Studioeingang und auf der Webseite ersichtlich. Das Mitglied verzichtet, während dieser Zeiten auf persönliche Betreuung und bestätigt eigenverantwortliches Training und sachgemäßen Umgang mit dem Equipment. Bei schuldhaft verursachten Schäden kann Schadenersatz geltend gemacht werden. Der Betreiber kann in schweren Fällen den Vertrag außerordentlich kündigen.

2.9 Besonderheiten bei Vorverkäufen

Verschiebt sich ein Eröffnungstermin, verschiebt sich Beginn und Ende der Mitgliedschaft automatisch um diesen Zeitraum.

2.10 Renovierungsarbeiten

Das Studio ist berechtigt, wegen Wartung oder Renovierungsarbeiten bis zu 14 Tage im Kalenderjahr zu schließen. Ein Anspruch auf Beitragserstattung besteht in dieser Zeit nicht.

3. Pflichten des Mitgliedes

3.1 Der Transponder ist persönlich und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust ist das Studio unverzüglich zu informieren.

3.2 Bei Missbrauch wird eine pauschale Vertragsstrafe von 250 Euro fällig, sofern der Missbrauch durch schuldhaftes Verhalten ermöglicht wurde. Es bleibt vorbehalten, weitere Schäden geltend zu machen. Das Mitglied kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

4. Mitgliedsdaten und E Mail Adresse

4.1 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Das Studio ist berechtigt, zur Identitätsprüfung ein Foto oder die Vorlage eines Lichtbildausweises zu verlangen.

4.2 Das Mitglied ist verpflichtet, eine gültige E Mail Adresse anzugeben, diese zu bestätigen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Wichtige rechtliche Erklärungen, wie Mahnungen oder Fristsetzungen, können an die zuletzt hinterlegte Postanschrift oder bestätigte E Mail Adresse übermittelt werden.

4.3 Das Studio ist berechtigt, personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung an Dritte weiterzugeben. Dies umfasst Kontaktaufnahme, Identifizierung, Beitragsmanagement, Gesundheitsdaten für Trainingsplanung und Zahlungsabwicklung. Die Verarbeitung erfolgt gemäß DSGVO.

5. Fälligkeit der Beiträge und Zahlungsverzug

5.1 Einmalzahlungen wie Transpondergebühr und Betreuungsgebühr werden bei Vertragsabschluss fällig. Monatliche Beiträge werden jeweils zum ersten und fünfzehnten eines Monats abgebucht.

5.2 Zahlungen erfolgen ausschließlich per SEPA Lastschrift. Wird die Einzugsermächtigung widerrufen oder besteht ein Rückstand von mindestens zwei Monatsbeiträgen, werden alle offenen Forderungen bis Vertragsende sofort fällig. Für Rücklastschriften fallen 7 Euro Bearbeitungsgebühr zuzüglich Bankkosten an.

5.3 Bei Zahlungsverzug können ein Inkassounternehmen oder ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Die entstehenden Kosten werden im Rahmen des Verzugsschadens geltend gemacht.

5.4 Bei fortgesetztem Zahlungsverzug ist VIVA Fitness berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn trotz Nachfrist von 14 Tagen nicht vollständig gezahlt wird.

5.5 Die Forderungen aus dem Vertrag können an den Dienstleister Finion Capital GmbH abgetreten werden. Das Mitglied stimmt der Weitergabe relevanter Daten zum Zweck des Forderungseinzugs zu und erteilt ein SEPA Mandat.

6. Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren

Das Mitglied verpflichtet sich zur Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren und zur Sorge für ausreichende Kontodeckung.

7. Datenschutzbestimmungen

Mit Abschluss der Mitgliedschaft erkennt das Mitglied die aufliegenden und online einsehbaren Datenschutzbestimmungen an.

8. Schlussbestimmung

VIVA Fitness ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten anzupassen. Mitglieder werden über Änderungen informiert.

9. Zufriedenheitsgarantie

In den MAX Tarifen besteht eine Zufriedenheitsgarantie von 14 Tagen ab dem ersten Training. Wird die Mitgliedschaft innerhalb dieses Zeitraums schriftlich beendet, werden nur die bis dahin angefallenen Nutzungsentgelte und Leistungen anteilig berechnet.

In den ONE Tarifen besteht kein Anspruch auf eine Zufriedenheitsgarantie.

Stand November 2025
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Unternehmen und Standorte der VIVA Fitness Unternehmensgruppe sowie der Viva Holding GmbH.

VIVA Fitness Unternehmensgruppe
Farwicker Straße 4 bis 6
49610 Quakenbrück
www.vivafitness.de